Behandlungskosten

Eine Behandlung dauert in der Regel ca. 50-55 Minuten und kostet ca. 105€ (bei ggf. kürzeren Folgebehandlungen von Säuglingen können die Behandlungsdauer und -kosten reduziert sein).

Wird die osteopathische Behandlung von den Krankenkassen Bezahlt?

Gesetzlich Versicherte

Grundsätzlich ist die osteopathische Behandlung eine Selbstzahlerleistung, welche jedoch von vielen Krankenkassen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen wird.

Die Übernahme der Behandlungskosten wird von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt und es empfiehlt sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob diese osteopathische Behandlungen bezuschusst, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Privat Versicherte

Die Honorarabrechnung erfolgt bei privatversicherten Patienten grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Es ist sinnvoll, dass Sie sich vorab mit ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen um abzuklären inwieweit die Kosten für die Behandlung übernommen werden.

In dem Falle, dass Ihre Krankenkasse keine osteopathischen Behandlungen bezahlt oder bezuschusst, können Sie natürlich trotzdem als Selbstzahler zu mir kommen.